Das Bundesgericht hat am 17. August 2023 in seinem Leiturteil 9C_710/2022 eine bedeutende Änderung in seiner Praxis vorgenommen. Es hat die interkantonale Doppelbesteuerung als Strafe für treuwidriges Verhalten im zwischenkantonalen Verhältnis nahezu gänzlich aufgehoben.
Was ist geschehen? Das Urteil bezieht sich auf ein Ehepaar mit einem Eigenheim und Wohnsitz im Kanton St. Gallen. Im Jahr 2018 meldete sich aber dieses Ehepaar am Geschäftssitz des Ehemanns im Kanton Schwyz an (neue Wohnadresse der Familie), ohne jedoch den tatsächlichen Lebensmittelpunkt dorthin verlegt zu haben.
Die Steuerbehörden im Kanton St. Gallen haben die Wohnsitzverlegung nicht anerkannt und die Familie weiterhin voll besteuert, da der Lebensmittelpunkt weiterhin in St. Gallen liege. Auch der Kanton Schwyz hat die Familie aufgrund des neuen Wohnsitzes (persönliche Zugehörigkeit) besteuert (mit einer Steuerausscheidung für die Liegenschaft im Kanton St. Gallen), womit eine Doppelbesteuerung vorlag.
Bisher konnte der «neue» Kanton (hier der Kanton Schwyz) die Rückerstattung der Steuern bei treuwidrigem Verhalten (inkorrektes Verhalten) verweigern. Nach dem neuen Bundesgerichtsurteil muss nun aber der Kanton Schwyz die zu Unrecht erhobenen Steuern zurückerstatten.
Artikel mit freundlicher Genehmigung von Mendo AG