Freiwillige Einzahlungen in Pensionskasse
Ein häufig diskutiertes Thema sind die freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse. Doch für wen lohnen sich diese überhaupt? Was sind die Vorteile und wann sollten die Einkäufe gemacht werden?
Wann kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen?
Auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse wird die mögliche Einkaufssumme in der Regel ausgewiesen. Einkaufslücken können durch Lohnerhöhungen oder durch einen Verlust von Guthaben durch eine Scheidung entstehen. Vor einem Einkauf muss erst einmal überprüft werden wie hoch der maximal mögliche Einkauf im individuellen Fall ist. Hierzu kann Ihnen Ihre Pensionskasse genauere Auskünfte erteilen.
Ist ein Einkauf immer sinnvoll?
Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse lohnt sich vor allem aus steuertechnischer Sicht. So können Einkäufe in die Pensionskasse in der Steuererklärung wie beispielsweise Beiträge an die Säule 3a in Abzug gebracht werden. Das bedeutet, Ihr steuerbares Einkommen und damit auch Ihre Steuerbelastung, reduziert sich. Zudem unterliegt Ihr Guthaben in der Pensionskasse nicht mehr der Vermögenssteuer. Ein Einkauf erhöht Ihre Altersleistungen und je nach Ausgestaltung Ihrer Vorsorgeeinrichtung auch die Leistungen für Ihre Hinterbliebenen oder die Absicherung im Falle einer Invalidität, dies muss aber im Einzelfall geprüft werden. Da die Verzinsung in der Pensionskasse aber eher tief und für die Zukunft unklar ist, lohnt sich aus Renditeüberlegungen ein Vergleich zu alternativen Geldanlagen. Gerade in jungen Jahren relativiert die Unsicherheit von möglichen Bezugsanpassungen in der Zukunft, Reduktionen der Umwandlungssätze und die schlechte Rendite innerhalb der Pensionskasse den Steuervorteil. Oftmals empfiehlt es sich hier den Einkauf aufzuschieben und erst in der Pensionsplanung ab Alter 50 wieder zu berücksichtigen.
Wann sollten freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse geleistet werden?
Wie bereits erwähnt, sollte Einkäufe in den meisten Fällen erst ab Alter 50 in Betracht gezogen werden. Hierbei muss aber die individuelle Situation betrachtet werden, so sollten Einkäufe beispielsweise aus steuerlicher Sicht nicht im gleichen Jahr wie Renovationsarbeiten an der eigenen Liegenschaft getätigt werden.
Achtung bei Einkäufen 3 Jahre vor Pensionierung
Unbedingt zu beachten sind auch die gesetzlichen Sperrfristen; beziehen Sie innerhalb von drei Jahren nach Einzahlung in die Pensionskasse wieder Altersguthaben der beruflichen Vorsorge, so verlieren Sie den Steuervorteil. In diesem Fall würden die Einkäufe dann im Jahr der Auszahlung Ihrem steuerbaren Einkommen wieder angerechnet werden. Diesen Aspekt gilt es insbesondere bei einem geplanten Vorbezug für Wohneigentum oder bei einer gewünschten Kapitalauszahlung zur Pensionierung zu beachten.
Einkauf Pensionskasse für Frühpensionierung
Bevor Sie in die Pensionskasse einzahlen macht es Sinn, alle Möglichkeiten der Säule 3a und 3b zu nutzen. Denn die private Vorsorge beinhaltet in rechtlicher Hinsicht weniger Unsicherheiten als die Pensionskasse. Jedoch reicht eine maximale 3a in der Regel nicht aus, um eine Frühpensionierung zu finanzieren.
Wichtig: Richtige Einkaufssumme und optimaler Zeitpunkt berechnen
Es ist wichtig, grössere Einkäufe über einige Jahre zu verteilen. Die steuerlichen Unterschiede können sehr hoch ausfallen. Zu frühe Einkäufe in zu jungen Jahren können auch kontraproduktiv sein. Hier gibt es meist interessante Alternativen.
Ein Finanzplaner untersucht als erstes den Deckungsgrad, Verzinsung und Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse. Danach wird er mit Hilfe spezialisierter Software die optimale Staffelung berechnen.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Pensionskasseneinkauf und erstellen mit Ihnen, falls gewünscht, eine individuelle Planung für die Zukunft. Die ersten 90 Minuten Beratung zu diesem Thema schenken wir Ihnen.
Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
(Mo-Fr 9 bis 18 Uhr)
Bern: 031 666 40 00
Fribourg: 026 347 16 16
Köniz: 031 970 38 80
Solothurn: 032 624 56 80
St. Gallen: 071 380 00 02
Thun: 033 225 01 60
Visp: 027 945 66 60
Zürich: 043 211 61 61